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Rechtshinweise

Nach Abschluss des von der DFG finanzierten Digitalisierungsprojekts wird der ursprünglich analog angelegte Bildindex zur Politischen Ikonographie (BPI) der Öffentlichkeit hiermit online zur Verfügung gestellt. Für die Publikation einer solchen nicht-kommerziellen Datenbank sind vielfältige Rechte zu beachten. Dass ein öffentlicher Zugang zum digitalisierten BPI möglich wurde, ist insbesondere der Freigabe aller Urheberrechte an diesem Datenbankwerk durch Martin Warnke und die Forschungsstelle für Politische Ikonographie, der Freigabe aller an der Bildstelle der Universität Hamburg dafür hergestellten Reproduktionen sowie der Freigabe der im Rahmen des Projektes entstandenen Digitalisate durch das Warburg-Haus und die Universität Hamburg zu verdanken.

Die Entwicklerinnen und Entwickler dieser digitalen Ressource verpflichten sich, auch alle weiteren Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte an den in der Datenbank enthaltenen Materialien zu respektieren und zu schützen. Bei der Digitalisierung der Indexkarten wurde mit großem Aufwand daran gearbeitet, das gemeinfreie Material vom rechtebehafteten Material zu trennen. Inhaber und Inhaberinnen noch bestehender Rechte an dem im BPI enthaltenen Material wurden entweder ermittelt und kontaktiert oder – wenn das nicht erfolgen konnte – die entsprechenden Materialien in der Online-Ansicht gesperrt. Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten, die kontaktiert werden konnten, haben teils die Erlaubnis erteilt, ihre Werke im Rahmen von CC-Lizenzen gebührenfrei in diese Ressource aufzunehmen. Dafür gilt ihnen großer Dank. Einige Inhaber von Urheberrechten verlangten für die Erteilung der Nutzungserlaubnis die Zahlung einer Lizenzgebühr. Da es sich um eine nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschungsdatenbank handelt, konnten keine Lizenzgebühren gezahlt werden, so dass die betreffenden Werke zur Ansicht gesperrt werden mussten. Leider war es nicht möglich, alle Inhaber und Inhaberinnen von Urheberrechten oder sonstigen Rechten zu ermitteln, weil diese unter Umständen weder über Beschriftungen noch über Signaturen erschließbar waren. Die Werke mit einem solchen unklaren Rechtstitel wurden ebenfalls zur Ansicht gesperrt.

Die Urheber und Urheberinnen bestimmter weiterer Werke wurden nicht ermittelt, weil ihre Arbeiten zu sogenannten nicht verfügbaren Werken zählen, die nicht oder nicht mehr auf üblichen Vertriebswegen auf dem allgemeinen Markt erhältlich sind, so dass angenommen werden kann, dass die Urheber in diesen Fällen nicht länger an einer kommerziellen Verwertung interessiert sind. Die betreffenden Werke wurden unter dem Vorbehalt zur Ansicht freigegeben, dass sie unter Umständen nicht frei nutzbar sein könnten. Eigentümer und Eigentümerinnen von urheberrechtlich geschütztem Material, die der Auffassung sind, dass die Verwendung dieser Bilder nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt oder anderweitig nicht rechtmäßig ist, setzen sich bitte zur Klärung solcher Fälle mit der Administration der Datenbank in Verbindung (Kontakt: eva.landmann@uni-hamburg.de).

Zu beachten ist, dass es nicht das Ziel sein kann, Material aus den in dieser Datenbank wiedergegebenen Indexkarten dauerhaft zur Ansicht zu sperren. Martin Warnkes Werk, das Datenbankwerk BPI, sollte als ein einzigartiges wissenschaftlich-kulturelles Artefakt so vollständig wie möglich in seiner ursprünglichen, von Warnke hinterlassenen und von der Wechselseitigkeit seiner Bezüge lebenden Form gezeigt werden. Es soll der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht werden, die seine Idee und Leistung würdigt, bewahrt und nutzbar macht. Indem der BPI online zur Verfügung gestellt wird, ist in keiner Weise, weder ausdrücklich noch stillschweigend, die Weiterverwendung dieses Materials durch ein Mitglied der Öffentlichkeit oder Dritte genehmigt, sofern nicht ausdrücklich eine an den jeweiligen Datensätzen angegebene Lizenz dies erlaubt. Bei der weiteren Verwendung des online gestellten Materials liegt es in der Verantwortung der Nutzer und Nutzerinnen, festzustellen, ob urheberrechtliche und andere Genehmigungen erforderlich sind.